Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

 1.1 Durch die Offertanfrage oder Bestellung anerkennt der Käufer sämtliche Punkte aus unseren Geschäftsbedingungen.

 1.2 Wesentlicher Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind insbesondere die:

Zusatzbedingungen Handel und Einbau von Wäscheabwürfen
Zusatzbedingungen Handel und Einbau von zentralen Staubsauganlagen
Zusatzbedingungen Profile und Werkstatterzeugnisse

1.3 Wir behalten uns vor, Änderungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung vorzunehmen. Abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.


2. Offerte

2.1 Unsere Offerten- und Preislistenangaben sind jeweils freibleibend. Schriftliche Offerten bleiben jeweils 30 Tage gültig. Mündliche, persönliche und telefonische Absprachen sind erst mit unserer schriftlichen Bestätigung gültig.


3. Verpackung

3.1 Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis belastet und nicht zurückgenommen. Ohne besondere Instruktionen, die uns mindestens drei Arbeitstage vor dem Versand oder der Lieferung bekannt sein müssen, wählen wir die idealste Verpackungsart. Palette und Palettrahmen können mit mindestens gleich guter Ware ausgetauscht werden.

 
4. Lieferung – Versand

4.1 Generell: Wir sind in der Wahl der Transportmittel frei.

4.2 Das Material reist in jedem Fall auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Für Postporto, Paketdienst, Bahnfracht und Verpackung werden die effektiven Kosten verrechnet. 

 
5. Lieferfristen

5.1 Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Eine eventuelle Lieferverzögerung berechtigt weder zu Annullierung des Auftrags noch zur Geltendmachung von Anspruch auf Ersatz eines allfälligen direkten oder indirekten Verzugsschadens.

 
6. Garantie

6.1 Garantiezeit: 12 Monate ab Rechnungsdatum

6.2 Voraussetzung unserer Garantieleistung ist stets die Einhaltung unserer Zahlungsbedingungen. 

6.3 Unsere Garantieleistungen umfassen bei berechtigter Beanstandung von gelieferten Gegenständen oder Bestandteilen infolge von Material- oder Herstellungsfehlern: Ersatz des beschädigten Teils oder kostenlose Reparatur des schadhaften Bauteils. Die Kosten für Hin- und Rücktransport und alle mit dem Austausch verbundenen Nebenkosten gehen dabei zu Lasten des Käufers. Für Folgeschäden lehnen wir jede Haftung ab.

6.4 Von der Garantie ausgeschlossen sind solche Teile, die einer natürlichen Abnutzung unterliegen sowie Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Wartung, unsachgemässer Installation oder Behandlung, Nichteinhaltung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung oder aus anderen Gründen, für die wir nicht verantwortlich sind. Für Apparate und Teile, die einem anderen Verwendungszweck zugeführt oder die für andere Leistungsbereiche verwendet werden als von uns angegeben, wird von uns keine Garantie geleistet.

6.5 Unsere Beurteilung, in wie weit Defekte oder Fabrikationsfehler vorliegen, ist in allen Fällen für den Käufer endgültig und bindend. Bei Retournierung von Teilen muss jede Sendung entsprechende Begleitpapiere besitzen. Fehlen diese, so können wir keine Verantwortung für korrekte Bearbeitung übernehmen.

6.6 Bank- und Versicherungsgarantien werden nur gegen Kostenübernahme abgegeben.

6.7 Wird einem Garantierückbehalt zugestimmt, so verpflichtet sich der Garantienehmer unaufgefordert folgendes bekannt zu geben: den Namen der Bank und die Kontonummer wo das Geld hinterlegt ist. Ebenfalls ist jährlich der Zins von 6% anzurechnen, eine Zweckentfremdung ist untersagt. 

 
7. Reklamationen

7.1 Reklamationen über mangelhafte Lieferung haben sofort, spätestens aber innert acht Tagen schriftlich zu erfolgen. Transportschäden gehen jeweils zu Lasten der entsprechenden Transportgesellschaft.  

 
8. Zahlungsbedingungen

8.1 Zahlungsbedingungen sind grundsätzlich 30 Tage netto, ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet. Aufträge unter Fr. 200.00 sind grundsätzlich zahlbar innert 30 Tagen rein netto. Ab 30 Tagen wird ein Verzugszins von 1% des Rechnungsbetrages pro verfallenem Monat berechnet. Zurückhaltung oder Kürzung von Zahlungen wegen Bemängelung oder von uns nicht anerkannten Gegenforderungen sind unzulässig. Inkasso-Kosten oder Aufwendungen gehen immer zu Lasten des Käufers. Bis zur Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Fam. B. König Wäscheabwurf GmbH, Bernstrasse 281, 4852 Rothrist.

 
9. Gerichtsstand

9.1 Als ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten gilt Zofingen AG

 
10. Spezifische Zusatzbedingung

10.1 Sämtliche Montagearbeiten oder Reparaturen werden auf Risiko des Bestellers durchgeführt. Die Garantie beschränkt sich allein auf die ausgeführte Arbeit und die Garantieleistung des jeweiligen Materiallieferanten.

10.2 Sämtliche Vorschrifts- oder Bewilligungsabklärungen sind Sache des Bestellers. Entstehende Mehraufwände sind ebenfalls vom Besteller zu bezahlen.

 

Zusatzbedingungen Handel und Einbau von Wäscheabwürfen

1. Allgemeines

1.1 Um die Planung zu erleichtern, kann ab der Homepage www.b-koenig.ch eine Planungshilfe und der Aussparungsplan als PDF heruntergeladen oder ausgedruckt werden. Auf der Planungshilfe sind alle Einbaumasse und Grössen vor zu finden, welche für den Einbau des Wäscheabwurfes von Nutzen sind. Die Kommunikation zwischen Bauplanung und Ausführung ist ausschließlich Sache des Bestellers.

1.2 Das vollständig ausgefüllte Massblatt (Montageformular) muss mindestens eine Arbeitswoche vor dem Montagetermin bei uns vorliegen. Das Massblatt (Montageformular) kann als PDF ab der Webseite heruntergeladen, mit den Abmessungen ergänzt und uns per Fax übermittelt werden. Nur die schriftlich übermittelten Masse sind für die Montage verbindlich. Spitzarbeiten werden in Regie verrechnet.

1.3 Wird der Bau von uns angefahren, setzen wir voraus, dass der Wäscheabwurf eingebaut werden kann. Ist dies nicht der Fall, weil die Voraussetzungen gemäss Planungshilfe nicht erfüllt sind, so wird die Anfahrt oder mindestens ein Weganteil in Rechnung gestellt. Dies ist auch mit einem Pauschalangebot nicht weggebunden.

1.4 Die Zufahrt auf den Bau ist vom Käufer zu gewährleisten. Der Käufer holt allfällige Bewilligungen vorgängig ein. Wartezeiten und Mehrarbeit durch versperrte oder nicht vorhandene Zufahrten werden im Stundensatz ab 15 Minuten Wartezeit verrechnet.

1.5 Bei Spitzarbeiten oder anderen Änderungen am Bau wird von uns kein Bauschutt aus dem Haus geschafft oder entsorgt. Solche Mehrarbeiten werden im Stundensatz verrechnet. Materialreste vom Wäscheabwurf werden von uns mitgenommen und der fachgerechten Entsorgung zugeführt. Diese Kosten sind im Montagepreis verdeckt eingerechnet. 

 
2. Werkverträge

2.1 Aufgrund der geringen Einzelauftragssummen werden keine Werkverträge entgegengenommen. Wird auf einem Werkvertrag bestanden, so werden dem Werkvertragsaussteller die Prüfungskosten desselben, durch einen von uns bestellten Anwalt, in Rechnung gestellt. Im übrigen halten wir uns an die Gesetzesgrundlagen von OR und ZGB.

3. Garantie

3.1 Die Garantie erstreckt sich auf zwei Jahre auf offene und fünf Jahre auf verdeckte Mängel. Die übrigen Garantiebestimmungen entsprechen den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 
4. Zahlungsbedingungen

4.1 Diese richten sich nach den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.

4.2 Ist der Wäscheabwurf 80 Tage nach dem Einbau nicht endgültig bezahlt, kann ohne weitere Anzeige das Bauhandwerkpfandrecht eingeleitet werden. 

 

Zusatzbedingungen Handel und Einbau von Zentralstaubsauganlagen

 
1. Allgemeines

Besteller und die Bauherrschaft sind besorgt für:

1.1 vor dem ersten Einlegen oder der Montage: Kontrolle der Saugdosen-Standorte, koordinieren mit den anderen Installationen

1.2 Unaufgeforderte, schriftliche Mitteilung der gewünschten Dosen-Höhe an uns 

1.3 Mitteilen der jeweiligen Einsatztermine, ausschliesslich per Fax ins Büro, nicht aufs Natel. Die dafür vorgesehene „Bauorganisation für Zentralstaubsauger" vereinfacht für Sie und uns die Terminkoordination um vieles. 

1.4 Parkmöglichkeit unmittelbar neben der Baustelle. Ist die Parkmöglichkeit über 25m von der Baustelle weg, wird pro Arbeitseinsatz ein entsprechender Zuschlag verrechnet, der durch ein Pauschalangebot nicht weggebunden werden kann. 

1.5 Beim Einlegen in schräge und runde Wände ist bauseitig vorgängig die Lage anzuzeichnen. Der Ausblas ist beim Ausschalen sofort vom Baumeister freizulegen, damit er nicht verdeckt werden kann mit Dämmplatten oder weiteren Bauelementen. Sucharbeiten werden in Regie verrechnet und fallen nicht unter Pauschalauftragssummen. 

 
2. Offerte

2.1 Die Erstellung der Offerte erfolgt anhand eines Planes im Massstab 1:100 oder 1:50. Jede Offerte hat somit einen Gerätevorschlag. Dieses Gerät erreicht eine durchschnittliche Saugleistung von 100-120cm W/S mit einer Reduktion von 19mm.

2.2 Unsere Offert- und Preislisten-Angaben sind freibleibend und können ohne vorherige Bekanntgabe geändert werden. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sind erst in schriftlicher Form gültig.

3. Gerätestandort

3.1 Der Architekt, beziehungsweise der Bauherr verpflichtet sich, vor dem Einlegen abzuklären, dass die Montagestandorte mit den örtlichen Gebäudevorschriften vereinbar sind und der vorgesehene Platz auch frei bleibt für das Zentralstaubsauggerät. Allfällige Mehrkosten werden nach Aufwand verrechnet und können nicht mit Pauschalauftrag weggebunden werden.

 
4. Werkverträge

4.1 Aufgrund der geringen Einzelauftragssummen werden keine Werkverträge entgegengenommen. Wird auf einem Werkvertrag bestanden, so werden dem Werkvertragsaussteller die Prüfungskosten desselben, durch einen von uns bestellten Anwalt, in Rechnung gestellt. Im übrigen halten wir uns an die Gesetzesgrundlagen von OR und ZGB.

 
5. Garantie

5.1 Für alle gelieferten und eingebauten Komponenten der Zentralstaubsaugeranlagen gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Geräte-Lieferanten. Die übrigen Garantiebestimmungen entsprechen den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen".

 
6. Zahlungsbedingungen

6.1 Diese richten sich nach den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.

6.2 Ist die Rechnung für den Einbau der zentralen Staubsauganlage 80 Tage nach dem Einbau nicht endgültig bezahlt, kann ohne weitere Anzeige das Bauhandwerkerpfandrecht eingeleitet werden.

 

Zusatzbedingungen Profile und Werkstatterzeugnisse

 
1. Allgemeines

1.1 In unserer Werkstatt stellen wir Profile, Winkel, oder kleinere Konstruktionen nach Ihren individuellen Angaben her.

1.2 Folgende Angaben müssen gegeben sein: Material, Farbe, Dicke und Abmessungen. Bei Abbiegungen sind zusätzlich folgende Angaben nötig: Winkel, Grad und eine konkrete Angabe über die Detailbearbeitung.

1.3 Der Besteller liefert:

- Bei Profilen: eine übersichtliche Skizze mit Massangabe / Winkelgrad und bezeichnet Sichtseite sowie lackierte Kanten. Wenn Montagelöcher gewünscht sind, müssen diese auch vermasst sein.
- Bei Erzeugnissen aus Stahl sind ebenfalls übersichtliche Skizzen die einen reibungslosen Ablauf, welcher die entsprechende Herstellung ermöglicht, der Bestellung beizulegen.

1.4 Der Zeitaufwendungen für Massaufnahmen werden inklusive Anfahrt, Messzeit und Rückreise in Rechnung gestellt.

1.5 Toleranzen: Masstoleranzen sind jeweils zu definieren.

1.6 Statische Berechnung: Angaben unsererseits beruhen immer auf Schätzungen und sind daher unverbindlich. Gutachten oder Berechnungen gehen immer zu Lasten des jeweiligen Kunden.

 
2. Offerte

2.1 Die Erstellung der Offerte erfolgt anhand der gelieferten Massskizzen und Materialangaben und ist ohne spezifische Abmachung drei Monate gültig.

2.2 Unsere Offerten und Preislisten-Angaben sind freibleibend und können ohne vorherige Bekanntgabe geändert werden. Mündliche oder telefonische Abmachungen sind erst mit schriftlicher Vereinbarung bindend.

 
3. Preise

3.1 Grundsätzlich gelten alle unsere Preise ab Werkstatt.

 
4. Lieferung 

4.1 Angeliefert wird nur auf Bestellung. Je nach Volumen der Lieferung wird der Aufwand oder ein Weganteil verrechnet.


5. Garantie

5.1 Die Garantieleistung beschränkt sich grundsätzlich auf die Angaben in der Bestellungsskizze, nicht für Folgeschäden oder entstandene Umtriebe. Wurde ein Profil unsererseits falsch produziert wird es ausgetauscht.

 
6. Zahlungsbedingungen

6.1 Diese richten sich nach den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen".