Bearbeitung Werkvertrag

Ein Werkvertrag kann mit einer "Auftragsbestätigung" abgeschlossen werden (OR oder SIA).

Wird jedoch ein Werkvertrag ausgearbeitet und umfasst etliche Seiten Text, so ist es unumgänglich, dass dieser auch von der Vertragspartei geprüft wird. Dies wiederum hat mit Handwerk nichts mehr zu tun und verlangt aktuelle juristische Kenntnisse. In der heutigen Zeit ist es unmöglich einen ausgefertigten Werkvertrag ohne enormen Mehraufwand zu prüfen. Ebenfalls wäre es ungerecht eine Werkvertragsprüfung bei jedem Auftrag einzurechnen.

Aus diesem Grund weisen wir auf der Offerte ab sofort diese Werkvertragsprüfung separat aus und die Kosten werden zur Zahlung fällig wenn wir einen ausgefertigten Werkvertrag anstelle unserer Auftragsbestätigung erhalten.